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Ausgabe von Berechtigungsscheinen


Liebe Gäste,

der Angelverein Wehlenkieker e.V. wurde 1984 gegründet und ist Pächter von drei Wehlen am Porrendeich in Uelvesbüll.

Der Name des Vereines „Wehlenkieker“ stammt aus dem Plattdeutschen und weist hin auf die Vereinsgewässer, nämlich die drei Wehlen. Wehlen sind Brackwassertümpel, die sich auf der Deichinnenseite bei früheren Sturmfluten nach Deichbrüchen gebildet haben. Die größte umfasst immerhin eine Fläche von ca. einem Hektar, ist bis zu 5,5 m tief und damit als Angelgewässer sehr gut geeignet.

Derzeit zählt der AV Wehlenkieker ca. 69 Mitglieder, deren Ziel es ist, im Einklang mit der Natur, der Hege und Pflege von Flora und Fauna sowie dem Fischfang nachzugehen. 

Als Urlaubsgast bei Familien in den Gemeinden Uelvesbüll und Norderfriedrichskoog besteht für Sie die Möglichkeit, einen Fischereierlaubnisschein (Berechtigungsschein) gegen Gebühr bei uns zu erhalten.

Voraussetzung: Sie müssen einen gültigen Fischereischein vorlegen können ! !

Ansprechpartner hierzu sind:

Ihr Vermieter/Gastgeber oder die Mitglieder vom AV Wehlenkieker e.V. in Uelvesbüll und Norderfriedrichskoog:

  • Martin Lorenzen, NFK, Diekstraat 3, Tel.: 04864 / 391
  • Michael Jensen, UE, Bueerweg 1, Tel.: 04864 / 100 61 42
  • Guido Röhe, NFK, Diekstraat 11, Tel.: 04864 / 100 939

Erforderliche Unterlagen (Stand: 01.03.2026)

1. Für Urlauber mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein:

  • Ein auf Ihren Namen lautender gültiger Fischereischein
  • mit entspr. Fischereiabgabemarke*)

2. Für Urlauber mit Wohnsitz in anderen Bundesländern:

  • Ein auf Ihren Namen lautender gültiger Fischereischein Ihres Wohnsitz-Bd.Land.
  • Urlauberfischereischein mit Fischereiabgabe für das Land Schleswig - Holstein
    (…erhältich beim https://verwaltung.bund.de ) oder beim Amt Nordsee-Treene, Amt Eiderstedt, Stadt Husum.

O.a. Unterlagen sind bei der Ausübung des Fischfanges mitzuführen und auf Verlangen u.a. den Fischereiaufsehern vorzuzeigen.

Beim Angeln werden folgende Regeln anerkannt:

  • Die Angeln von jeglichen Wasserfahrzeugen aus,  ist untersagt
  • Geangelt werden darf nur mit -3- Angeln; pro Angel -1- Haken
  • Verbot des Angelns mit Lebendködern

Es gelten die Mindestmaße und Schonzeiten der Binnenfischereiverordnung (BiFO) i.d. jeweils aktuellen Fassung;

Mindestmaße:

  • Hecht........….45cm   
  • Zander…….. 45cm    
  • Karpfen …… 35cm
  • Schleie…….. 25cm
  • Aal.................50cm   

Schonzeiten:

…für Hecht vom 15.Februar bis 15.April
…für Zander vom 15.März bis 15.Mai  

(Stand: 01.03.2026)


Der AV Wehlenkieker wünscht Ihnen einen angenehmen
Aufenthalt in Uelvesbüll / Norderfriedrichskoog !