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Informationen zur Grundsteuerreform Schleswig-Holstein

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet.

 

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer sind aufgefordert ab dem 1. Juli 2022 eine Erklärung für Ihren Grundbesitz abzugeben. Die Erklärung ist bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt einzureichen. Die Erklärung ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln.

 

Über das Internetportal "Mein ELSTER" können Sie Ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes ab 1. Juli 2022 elektronisch übermitteln. Sie können unter ELSTER Erklärungen auch für eine andere Person (z.B. in Betreuungsfällen, für die Eltern) übermitteln.

 

In Ausnahmefällen ist auch eine Abgabe in Papierform möglich, zum Beispiel, wenn Ihnen die technischen Möglichkeiten für eine elektronische Abgabe fehlen. Papiervordrucke erhalten Sie dann in den Finanzämtern und in unseren Bürgerbüros in Friedrichstadt, Hattstedt, Mildstedt und Nordstrand.

 

Weitere Informationen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder im Flyer "Die neue Grundsteuer".